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ITBox

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 1.0 · Stand: 24. August 2026

1. Geltungsbereich und B2B-Charakter

Diese AGB gelten für Leistungen der Einzelfirma Ruta Group, handelnd unter der Marke ITBox, gegenüber Unternehmen, Behörden, Organisationen und selbständig Erwerbenden. Verträge mit Konsumenten werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung abgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: 1. die individuelle Auftragsbestätigung bzw. der Service Order; 2. die Auftragsbearbeitungsvereinbarung, soweit anwendbar; 3. die Leistungsbeschreibung und die vereinbarten Anhänge; 4. diese AGB; 5. dokumentierte operative Anweisungen des Kunden.

3. Vertragsschluss — Anfrage ist kein Auftrag

Die Online-Fallprüfung, automatische E-Mails und unverbindliche Preisinformationen stellen keine Annahme eines Auftrags und keine Versandfreigabe dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ITBox Leistungsumfang, Preis, Voraussetzungen und operative Bereitschaft schriftlich bestätigt und der Kunde die Auftragsbestätigung in Textform aktiv annimmt. Die Einsendung eines Gerätes ohne bestätigten Auftrag begründet keinen Anspruch auf Bearbeitung.

4. Berechtigung und Eigentum des Kunden

Der Kunde bestätigt, dass er zur Beauftragung, Übergabe, Bearbeitung, Datenlöschung und — falls vereinbart — Veräusserung der Geräte berechtigt ist. Er sichert zu, dass die Geräte in seinem Eigentum stehen oder er wirksam bevollmächtigt ist, keine unbekannten Eigentumsvorbehalte, Pfand- oder Leasingrechte Dritter bestehen, die Geräte nicht als verloren oder gestohlen gemeldet sind und erforderliche interne Freigaben vorliegen. Bei Unklarheiten darf ITBox den Fall bis zum Nachweis der Berechtigung sperren.

5. Eigentum bei RETURN und REBUILD

Bei RETURN- und REBUILD-Leistungen verbleibt das Eigentum am Gerät jederzeit beim Kunden. Besitzübernahme, Transport, Lagerung, Prüfung oder Bearbeitung bewirken keinen Eigentumsübergang auf ITBox.

6. SELL — gesonderte Regeln

Eine Online- oder Vorabbewertung ist unverbindlich. Nach physischer Prüfung stellt ITBox oder der benannte Ankaufspartner eine endgültige Offerte. Das Eigentum geht erst über, wenn der Kunde die endgültige Offerte aktiv in Textform annimmt, Identität und Verfügungsberechtigung geprüft wurden und der Eigentumsübergang schriftlich bestätigt wird. Schweigen, Fristablauf oder die blosse Einsendung gelten nicht als Annahme.

7. Pflichten des Kunden vor dem Versand

Der Kunde hat vor dem Versand erforderliche Daten zu sichern, Legal-Hold-, Archivierungs- und Beweissicherungspflichten zu prüfen, MDM-, Autopilot-, Activation-Lock- und Kontosperren offenzulegen, bekannte Batterieschäden anzugeben, Gerät und Zubehör vollständig zu deklarieren und die Verpackungs- und Versandanweisungen einzuhalten. Passwörter, Recovery Keys und sonstige Geheimnisse dürfen nur über einen ausdrücklich freigegebenen sicheren Kanal übermittelt werden.

8. Legal Hold

ITBox führt keine Löschung durch, solange eine offene Weisung, ein Eigentumszweifel, ein Legal Hold, eine Beweissicherung, eine bekannte Untersuchung oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Entscheidung, ob Daten vor der Löschung gesichert oder aufbewahrt werden müssen.

9. Transport, Gefahrtragung und Batterie

Die Gefahrtragung während des Transports richtet sich nach der Auftragsbestätigung und der gewählten Versandart. ITBox koordiniert Transporte ausschliesslich im schriftlich bestätigten Umfang; die Bereitstellung eines Versandlabels bedeutet nicht automatisch die Übernahme eines unbeschränkten Transportrisikos. Geräte mit aufgeblähten, auslaufenden, überhitzten, mechanisch beschädigten oder sonst unsicheren Batterien dürfen nicht mit dem Standard-ReturnKit versendet werden.

10. Eingang und Abweichungen

Tracking- oder Zustellinformationen des Transportdienstleisters bestätigen nur die Zustellung eines Versandstücks, nicht dessen Inhalt, Zustand oder Vollständigkeit. Nach Eingang erstellt ITBox einen Intake Record; festgestellte Abweichungen, zusätzliche Datenträger, fehlendes Zubehör, Schäden, Sperren oder Sicherheitsrisiken werden dokumentiert und dem Kunden zur Entscheidung vorgelegt. Bis zur Klärung findet keine automatische Freigabe, Löschung, Wiederbereitstellung, Veräusserung oder Entsorgung statt.

11. Datenlöschung pro Datenträger

Eine Datenlöschung wird nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich beauftragt, technisch freigegeben und nicht durch einen Stop-Grund blockiert ist. Jeder erkannte physische Datenträger wird separat identifiziert und erhält ein eigenes Ergebnis. Ein Werkzeugstatus allein begründet keine Freigabe. ITBox garantiert keine Wiederherstellung unmöglich machende Wirkung, wenn der Datenträger defekt, nicht zugänglich, verschlüsselt, gesperrt oder mit dem vereinbarten Verfahren nicht kompatibel ist.

12. REBUILD

REBUILD umfasst ausschliesslich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Schritte. Der Kunde stellt erforderliche Lizenzen, Mandantenfreigaben, Deployment-Profile und technische Weisungen bereit. ITBox umgeht keine MDM-, Activation-Lock-, Konten- oder Diebstahlsperren.

13. Partner und Unterauftragsbearbeiter

ITBox darf qualifizierte Logistik-, Software-, Reparatur-, Remarketing- und Recyclingpartner einsetzen, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist. Soweit ein Partner Personendaten im Auftrag bearbeitet, gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die in der AVV vereinbarten Schutzmassnahmen.

14. Abfall und Recycling

ITBox betreibt keine eigene Entsorgungsanlage und nimmt Geräte nicht automatisch als Abfall zur Entsorgung entgegen. Wird ein Gerät nach dokumentierter Entscheidung als Abfall behandelt, erfolgt die Übergabe ausschliesslich an einen hierfür qualifizierten und, soweit erforderlich, bewilligten Partner. Eine grenzüberschreitende Verbringung erfolgt nur nach gesonderter rechtlicher und operativer Prüfung.

15. Haftung

ITBox haftet für direkte Schäden, die durch eine nachgewiesene Vertragsverletzung verursacht wurden, im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch und mittelbare Datenfolgeschäden wird — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende Haftungstatbestände bleibt unberührt. Ein konkreter Haftungshöchstbetrag wird erst nach Abstimmung mit der Versicherungsdeckung festgelegt und in der Auftragsbestätigung genannt.

16. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und, soweit zulässig, des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Unternehmen ist der Sitz der Ruta Group. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.